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Ihre FRITZ!Box bleibt Ihre. Auch an der Glasfaser.
Beim Vertragsabschluss wird gern ein neues Gerät mitverkauft. Nötig ist das selten. Was rechtlich gilt, welches Gerät zu welchem Anschluss passt — und die Stellen, an denen es beim Umstieg tatsächlich hakt.
Die kurze Antwort
Ja, Sie dürfen — und niemand darf es Ihnen verbieten
Am Glasfaseranschluss gilt die freie Wahl des Routers, genau wie an DSL und Kabel. Der Anbieter darf Ihnen ein Gerät anbieten, verkaufen oder vermieten. Vorschreiben darf er es nicht — und einen Anschluss davon abhängig machen ebenso wenig.
Grundlage ist das Telekommunikationsgesetz, das die freie Wahl des Endgeräts am Netzabschlusspunkt vorsieht. Ob dieser Punkt an der Glasfaser vor oder hinter dem Modem liegt, war jahrelang strittig: Mehrere Verbände der Netzbetreiber beantragten eine Ausnahme für Glasfaseranschlüsse. Die Bundesnetzagentur hat diesen Antrag im Januar 2025 zurückgewiesen. Damit ist die Frage entschieden: Routerfreiheit gilt auch an der Faser.
Praktisch heißt das: Wenn im Vertragsgespräch der Satz fällt, es gehe nur mit dem Gerät des Anbieters, ist das keine technische Auskunft, sondern ein Verkaufsargument.
Gerätefrage
Passt mein Gerät an die Faser?
Die Antwort steht auf der Rückseite Ihres Routers. Entscheidend ist, ob dort ein optischer Anschluss für das Glasfaserkabel sitzt — und wie Ihr Anbieter den Anschluss beendet.
Gerät mit Glasfaseranschluss
Diese Modelle haben das Glasfasermodem eingebaut und werden direkt mit der Faser verbunden. Ein zusätzliches Kästchen an der Wand entfällt, es gibt nur ein Gerät und ein Netzteil.
Voraussetzung ist, dass der Anbieter diese Betriebsart unterstützt und den passenden Anschlusstyp verwendet. Das ist vor der Bestellung eine Frage von zwei Minuten am Telefon — und danach eine Frage von zwei Wochen Schriftverkehr.
Gerät ohne Glasfaseranschluss
Ihr bisheriges DSL-Gerät wird per Netzwerkkabel hinter das Modem des Anbieters gesetzt. Es übernimmt dort WLAN, Telefonie und das Heimnetz — also fast alles, was Sie an ihm kennen.
Das ist kein Notbehelf, sondern der Normalfall bei vielen Anbietern. Grenzen setzt die Geschwindigkeit: Wer einen Tarif oberhalb dessen bucht, was das alte Gerät durchlässt, zahlt für Leistung, die nie ankommt.
Bleibt der dritte Fall: Der Anbieter stellt kein Modem, und Ihr Gerät hat keinen optischen Anschluss. Dann führt kein Weg an einem Gerät vorbei, das die Faser versteht — entweder ein eigenes Glasfasermodem vor Ihrem bisherigen Router oder ein Router mit eingebautem Modem. Welche der beiden Varianten günstiger ist, hängt davon ab, wie alt Ihr jetziges Gerät ist.
Und wenn das Gerät wirklich zu alt ist?
Dann ist es selten überflüssig — meist wechselt es nur den Arbeitsplatz: als Repeater oder Mesh-Gerät im Obergeschoss verlängert es das WLAN dorthin, wo es bisher dünn war. Bevor ein Altgerät entsorgt wird, lohnt der Blick, ob es diese zweite Aufgabe übernehmen kann — und ob es noch Sicherheitsupdates vom Hersteller bekommt. Letzteres ist das eigentliche Ablaufdatum eines Routers, nicht sein Baujahr.
Reihenfolge
Was wann zu tun ist
Die meisten Pannen beim Umstieg sind keine technischen Probleme, sondern Reihenfolgefehler.
Vor dem Vertrag fragen
Wie endet der Anschluss — mit Modem des Anbieters oder direkt an der Faser? Danach richtet sich, welches Gerät Sie brauchen. Gleichzeitig das Mietgerät abbestellen, bevor es ausgeliefert wird.
Rufnummer mitnehmen lassen
Die Mitnahme wird beim neuen Anbieter beauftragt. Wer den alten Vertrag vorher selbst kündigt, verliert die Nummer — das ist der einzige Fehler auf dieser Liste, der sich nicht mehr rückgängig machen lässt.
Zugangsdaten sichern
Zugangsdaten für Internet und Telefonie kommen per Post oder im Kundenportal. Beides an einem Ort ablegen, zusammen mit dem Kennwort des alten Routers — das braucht es, um Einstellungen zu übernehmen.
Am Umschalttag einrichten
Router anschließen, Zugangsdaten eintragen, Rufnummern hinterlegen, Telefone zuordnen. Erst wenn Internet und Telefonie stehen, geht es an WLAN-Namen und die übrigen Geräte.
WLAN messen, nicht schätzen
Erst nach der Umstellung zeigt sich, wo es im Haus dünn wird. Ein Repeater am falschen Platz halbiert die Geschwindigkeit, statt sie zu verbessern — deshalb wird gemessen, bevor gekauft wird.
Aus der Praxis
Wo es typischerweise klemmt
Telefone melden sich nicht
Schnurlostelefone hingen am alten Gerät und müssen am neuen erneut angemeldet werden. Ohne Zuordnung der Rufnummern klingelt entweder nichts oder jedes Telefon bei jedem Anruf.
Der Anbieter verweist auf sein Gerät
Für die Leitung ist die Hotline zuständig, für Ihr Gerät nicht. Bei Störungen endet das Gespräch oft mit dem Vorschlag, es doch mit dem Mietrouter zu versuchen — hilfreich ist das selten.
Alles heißt plötzlich anders
Ein neuer WLAN-Name bedeutet: jedes Gerät im Haus neu verbinden. Übernehmen Sie Name und Kennwort des alten Netzes, verbinden sich Drucker, Fernseher und Heizung von selbst wieder.
Das Smart Home schweigt
Heizungssteuerung, Türsprechstelle, Steckdosen: Was sich am alten Router angemeldet hatte, ist nach dem Wechsel offline — und meldet sich nicht von allein zurück.
Im Betrieb: Fax und Kartenterminal
Geräte, die eine klassische Leitung erwarten, verhalten sich an der Telefonanlage im Router eigenwillig. Im Betrieb fällt das erst auf, wenn die erste Zahlung nicht durchgeht.
Schneller Tarif, langsames Haus
Der teuerste Tarif bringt nichts, wenn der Weg vom Keller ins Dachgeschoss durch drei Wände führt. Die Grenze setzt fast nie der Anschluss, sondern das Gebäude.
FAQ
Häufige Fragen
Kann ich bei der Deutschen Glasfaser meine eigene FRITZ!Box nutzen?
Ja. Die freie Routerwahl gilt bei allen Anbietern am Glasfaseranschluss — bei der Deutschen Glasfaser ebenso wie bei der Telekom oder bei GlasfaserPlus. Unterschiedlich ist nur, wie der Anschluss in der Wohnung endet: mal mit einem Glasfasermodem des Netzbetreibers, hinter das jeder beliebige Router passt, mal so, dass ein Gerät mit eingebautem Modem direkt an die Faser kann. Zulässig sind beide Wege.
Auf welcher Grundlage gilt die Routerfreiheit an der Glasfaser?
Grundlage ist das Telekommunikationsgesetz, das die freie Wahl des Endgeräts am Netzabschlusspunkt vorsieht. Mehrere Verbände der Netzbetreiber wollten für Glasfaser eine Ausnahme erreichen; die Bundesnetzagentur hat diesen Antrag im Januar 2025 zurückgewiesen. Damit bleibt es auch an der Faser bei der freien Wahl.
Woran erkenne ich, ob mein Gerät passt?
Am Anschlussfeld auf der Rückseite. Geräte für Glasfaser haben einen optischen Anschluss für das Glasfaserkabel. Fehlt der, lässt sich das Gerät trotzdem weiter nutzen — es wird per Netzwerkkabel hinter das Modem des Anbieters gesetzt und übernimmt dort WLAN, Telefonie und Heimnetz. Ein DSL-Gerät wird an der Glasfaser also nicht wertlos, es wechselt nur die Rolle.
Muss ich den Router des Anbieters trotzdem bezahlen?
Nein, sofern Sie ihn nicht bestellt haben. Wird ein Mietgerät im Vertrag geführt, lässt sich diese Position in der Regel abbestellen. Klären Sie das vor Vertragsabschluss — ein bereits ausgeliefertes Mietgerät wieder aus dem Vertrag zu lösen, kostet mehr Telefonate als der Verzicht von vornherein.
Bekomme ich noch Support, wenn ich einen eigenen Router nutze?
Für die Leitung ja, für das Gerät meist nicht. Der Anbieter ist bis zum Übergabepunkt zuständig; was dahinter steht, ist Ihre Sache. In der Praxis endet die Hotline deshalb oft mit dem Hinweis, es mit dem Gerät des Anbieters zu versuchen. Wer den eigenen Router behält, sollte jemanden haben, der die Einrichtung übernimmt.
Stand: 2026-08. Diese Seite wird bei Bedarf aktualisiert, nicht durch eine neue ersetzt. FRITZ!Box und FRITZ! sind Marken der FRITZ! GmbH (vormals AVM GmbH), Berlin.
Lieber machen lassen?
Anschluss in Betrieb nehmen, Telefonie übernehmen, WLAN durchmessen — in Kirchhain, Marburg und Umgebung übernehme ich das vor Ort, an einem Termin.
Zur Glasfaser-UmstellungFragen zum
Anschluss?
Kurzes Gespräch, klare Auskunft — und auf Wunsch übernehme ich die Umstellung gleich mit.
35274 Kirchhain, Hessen